Urlaub mit Hund – Einreisebestimmungen & Regeln in Europa

Hinweis:
Die Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Da Vorschriften sich ändern können, sollte man vor jeder Reise die aktuellen Bestimmungen beim jeweiligen Konsulat, Veterinäramt oder über offizielle Websites prüfen.
1. Allgemeine EU-Bestimmungen (für fast alle Länder)
- EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
- ISO-Mikrochip oder Tätowierung (vor 2011) im Heimtierausweis dokumentiert
- Wurmkur gegen Echinokokken erforderlich für z. B. Finnland, Irland, Malta, Norwegen (1–5 Tage vor Einreise dokumentieren)
- Mindestalter bei Einreise: 15 Wochen
- Gesundheitszeugnis nur bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten
- Empfehlung: Impfungen gegen Leptospirose, Parvovirose, Staupe
2. Länderübersicht – Einreise, Maulkorb, Listenhunde
Land | Einreise & Impfungen | Maulkorbpflicht | Listenhunde / Rasseliste |
---|---|---|---|
Deutschland | EU-Standard | In vielen Bundesländern & ÖPNV Pflicht für alle Hunde | Bundesweite Importverbote für Pit Bull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu; weitere Regeln je Bundesland |
Österreich | EU-Standard | In Kärnten, NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien in Öffis & teils öffentl. Plätzen Pflicht für alle Hunde | Je nach Bundesland z. B. Rottweiler, Pit Bull, Dogo Argentino, Bullmastiff |
Frankreich | EU-Standard | Öffis & manche öffentliche Orte für alle großen Hunde | Kategorie 1 & 2 (z. B. Rottweiler, American Staffordshire); strenge Auflagen |
Italien | EU-Standard | In Öffis teils für alle Hunde Pflicht | Keine nationale Rasseliste, nur Register für auffällige Hunde; Lombardei: Lizenzpflicht für 27 Rassen |
Spanien | EU-Standard | Für Listenhunde generell; teils lokal für alle Hunde | National: Pit Bull, American Staffordshire, Rottweiler, Tosa Inu, Dogo Argentino, Akita Inu, Fila Brasileiro |
Portugal | EU-Standard | Für Listenhunde Pflicht | Pit Bull, Rottweiler, American Staffordshire, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro |
Kroatien | EU-Standard | Für bestimmte Rassen Pflicht | Pit Bull ohne FCI-Papiere verboten |
Rumänien | EU-Standard | Teils für alle Hunde Pflicht | Kat. 1 (z. B. Pit Bull, Bandog) verboten; Kat. 2 (z. B. Rottweiler, AmStaff) mit Auflagen |
Irland | EU-Standard | Für Listenhunde Pflicht | 12 Rassen inkl. Pit Bull, Rottweiler, Dobermann, German Shepherd |
Finnland | EU-Standard + Wurmkur | Leinenpflicht in Brutzeit; Maulkorb nicht generell | Keine Rasseliste |
Dänemark | EU-Standard | Für Listenhunde Pflicht | 13 Rassen verboten (z. B. Pit Bull, Kangal, Tosa Inu) |
Norwegen | Sonderregeln (Gesundheitszeugnis) | Für Listenhunde Pflicht | Einfuhrverbot mehrerer Rassen (z. B. Pit Bull, Dogo Argentino) |
3. Länder mit Maulkorbpflicht für alle Hunde
(unabhängig von der Rasse)
- Österreich: In vielen Bundesländern in Öffis und teils in der Öffentlichkeit
- Deutschland: Häufig in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Frankreich: Öffis & bestimmte öffentliche Orte
- Rumänien: In einigen Bereichen und Städten
4. Checkliste für die Reiseplanung
✅ Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
✅ Mikrochipkontrolle vor Reise
✅ Eventuelle Wurmkur rechtzeitig einplanen
✅ Maulkorb & Leine ins Reisegepäck (auch wenn nicht Pflicht – oft nötig in Öffis)
✅ Versicherungspapiere & evtl. Sachkundenachweis bereithalten
✅ Vor Ort lokale Regeln beachten (Leinenpflicht, Strände, Restaurants)
5. Tipp für eine entspannte Reise
- Frühzeitig Termin beim Tierarzt (4–6 Wochen vorher)
- Länder- & Regionalregeln vor Abfahrt prüfen
- Hund an Maulkorb & Transportbox gewöhnen
- Ausreichend Pausen und Schattenplätze einplanen
6. Wie viele Hunde darf ich mitnehmen?
EU-weit (grundsätzlich)
- Maximal 5 Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) dürfen pro Person ohne gewerblichen Zweck einreisen.
- Wenn es mehr als 5 Tiere sind, gelten strenge gewerbliche Regeln:
- Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Einreise über zugelassene Grenzkontrollstellen
- Tierschutz-Transportvorschriften
- Ausnahmen: Wenn mehr als 5 Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder Sportveranstaltung teilnehmen und älter als 6 Monate sind, dürfen sie trotzdem als „nicht kommerziell“ gelten – entsprechende Nachweise nötig.
- Quelle: EU-Verordnung (EU) Nr. 576/2013
Länderspezifische Besonderheiten
- Norwegen: Maximal 5 Hunde (Ausnahme für Veranstaltungen mit Nachweis)
- Dänemark: Maximal 5 Hunde
- Schweiz: Maximal 5 Hunde ohne kommerzielle Zwecke
- Vereinigtes Königreich: Maximal 5 Hunde
- Australien/Neuseeland (außerhalb EU): Häufig nur 2–3 Hunde erlaubt, mit Quarantänepflicht
- Innerhalb der EU sonst meist identisch mit den
5-Tiere-Regel
💡 Wenn du mit mehr als 5 Hunden reisen möchtest, muss unbedingt vorher bei den Behörden geklärt werden, welche Transport- und Gesundheitsdokumente nötig sind. Sonst kann es passieren, dass die Einreise verweigert oder die Tiere sogar in Quarantäne genommen werden.